Der Landrat hat am vergangenen Mittwoch eine Motion angenommen, die auch die CVP unterstützt hat. Die Grundeigentümer in den ausgeschiedenen Hochwasser-Entlastungsgebieten sollen demnach bei Schadenereignissen zu 100 Prozent entschädigt werden. Die Vorlage war umstritten und ist insbesondere vom Regierungsrat mit Verweis auf die angebliche Ungleichbehandlung mit den übrigen Grundeigentümern abgelehnt worden. Die volle Entschädigung ist aber ein Gebot der Solidarität: Dank der Einrichtung von Hochwasser-Entlastungsgebieten kann verhindert werden, dass ganze Dörfer wie Stans, Buochs oder Ennetbürgen überflutet werden. Die betroffenen Grundeigentümer, die ihr Land für den Abfluss des Wassers zur Verfügung stellen, sollen nicht noch mit einem Selbstbehalt oder einer nur teilweisen Entschädigung bestraft werden. Sie sollen für das Opfer, das sie im Interesse der Allgemeinheit erbringen, voll entschädigt – jedoch nicht überentschädigt – werden. Mit der Anpassung des Hilfsfondsgesetzes konnte eine pragmatische und finanzierbare Lösung gefunden werden. Otmar Odermatt, Wolfenschiessen Landrat
Der Landrat hat am vergangenen Mittwoch eine Motion angenommen, die auch die CVP unterstützt hat. Die Grundeigentümer in den ausgeschiedenen Hochwasser-Entlastungsgebieten sollen demnach bei Schadenereignissen zu 100 Prozent entschädigt werden. Die Vorlage war umstritten und ist insbesondere vom Regierungsrat mit Verweis auf die angebliche Ungleichbehandlung mit den übrigen Grundeigentümern abgelehnt worden.
Die volle Entschädigung ist aber ein Gebot der Solidarität: Dank der Einrichtung von Hochwasser-Entlastungsgebieten kann verhindert werden, dass ganze Dörfer wie Stans, Buochs oder Ennetbürgen überflutet werden. Die betroffenen Grundeigentümer, die ihr Land für den Abfluss des Wassers zur Verfügung stellen, sollen nicht noch mit einem Selbstbehalt oder einer nur teilweisen Entschädigung bestraft werden.
Sie sollen für das Opfer, das sie im Interesse der Allgemeinheit erbringen, voll entschädigt – jedoch nicht überentschädigt – werden. Mit der Anpassung des Hilfsfondsgesetzes konnte eine pragmatische und finanzierbare Lösung gefunden werden. Otmar Odermatt, Wolfenschiessen Landrat