Der Regierungsrat schlägt vor, das Gemeindegesetz sowie die Kantonsverfassung einer Teilrevision zu unterziehen. Die Änderungen sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Gemeinden an die heutigen Gegebenheiten anpassen. Die meisten Vorschläge finden bei der Mitte Nidwalden Zustimmung. Sie erachtet es allerdings als verpasste Chance, dass sich der Regierungsrat für eine Teilrevision und nicht für eine Totalrevision des Gemeindegesetzes entschieden hat.
Die Mitte Nidwalden unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen des Ge-meindegesetzes sowie der Kantonsverfassung mehrheitlich. Die Kantonalpartei bedauert allerdings, dass sich der Regierungsrat einer Totalrevision des Gemeindegesetzes verschlossen hat. «Es ist längst überfällig, das Gemeindegesetz einer grundlegenden Revision zu unterziehen», ist Parteipräsident Mario Röthlisberger überzeugt. Ein modernes Gemeindegesetz sei wichtig, um den Gemeindebehörden ihre Arbeit zu erleichtern und einen zeitgemässen Politbetrieb zu ermöglichen. So stört ihn etwa, dass sich die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit heute zuweilen umständlich gestaltet. Es sei stets das Einverständnis der Gemeindeversammlung sowie des Regierungsrates erforderlich. «Hier sind effizientere Prozesse ge-fragt, um auch die Gemeindeautonomie zu stärken», hält Mario Röthlisberger fest.
Verschiedene Anpassungen werden begrüsst
Zukünftig soll an der Gemeindeversammlung bei jedem Geschäft eine Schlussabstimmung stattfinden. Diese Änderung begrüsst Die Mitte Nidwalden, da dies der besseren Verständlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger dient. Verschiedene weitere Anpassungen sind für Die Mitte Nidwalden ebenfalls unbestritten. So sollen etwa die Gemeinden zukünftig selbst entscheiden können, ob das Gemeindepräsidium sowie das Vizepräsidium neu für vier Jahre gewählt werden sollen (heute sind es zwingend zwei Jahre). Nicht einverstanden ist die Partei hingegen mit der vorgeschlagenen Frist für die Durchführung einer ausser-ordentlichen Gemeindeversammlung. Gemäss Vorschlag des Regierungsrates soll diese von drei auf neu vier verlängert werden. Für Die Mitte Nidwalden ist diese Frist ebenfalls zu kurz. Ist ein entsprechendes Begehren eingereicht worden, möchte sie den Gemeinden sechs Monate einräumen, um die ausserordentliche Gemeindeversammlung abzuhalten. Dies gewähre den Gemeinden eine seriösere Vorbereitung. Zudem sei davon auszugehen, dass die Behörden die Versammlung ohnehin stets am frühestmöglichen Termin ansetzen und diese nicht grundlos aufschieben würden.
Totalrevision des Volkschulgesetzes gefordert
Zusätzlichen Handlungsbedarf ortet die Partei darüber hinaus beim Volksschulgesetz. Das Revisionsprojekt sieht bei diesem auch eine Anpassung vor. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Stellung der Schulkommissionen zu stärken. «Dies begrüssen wir ausdrücklich», betont Mario Röthlisberger. Zugleich bestehe beim Volksschulgesetz aber dringend weitergehenden Revisionsbedarf. «Wir fordern den Regierungsrat auf, das Volksschulgesetz möglichst bald grundlegend zu überarbeiten.»
Für Rückfragen:
Parteipräsident Mario Röthlisberger,