Nein zu strengeren Vorschriften beim Bauen

Blaettler_Martin_4246_grossDie Vorschriften beim behindertengerechten Bauen grenzen zwischen «erfüllt» und «nicht erfüllt» scharf ab. Bei Annahme der Volksinitiative ist das Erfüllen der Auflagen bereits ab vier Neubau-Wohnungen zwingend.
Der kreative, der Situation angemessene Umgang mit unseren beschränkten Landressourcen und kleinräumigen Situationen wird dadurch zu stark eingeschränkt: In einem Neubau mit vier Wohnungen könnten zum Beispiel nicht mehr zwei behindertengerechte Alterswohnungen und zwei zweigeschossige Familienwohnungen mit schmaler Wendeltreppe gebaut werden. Ab vier Wohnungen gäbe es keine Ausnahmen und keine situationsangepasste Auslegung mehr. Beim Bauen entscheiden vielfach wenige Zentimeter über optimale Raumausnützungen und Baukonstruktionen. Die Schärfe des Gesetzes nimmt den Spielraum. Daher ist die Verschärfung des Baugesetzes abzulehnen. Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes verlangt hindernisfreies Bauen ab acht (Neubau-)Wohnungen. Diese auch für Nidwalden geltende Vorschrift ist zweckmässig und genügt.

Martin Blätter
Hergiswil
Landrat