Ja zum Covid-19-Gesetz

Bereits zum dritten Mal dürfen wir über das Covid-19-Gesetz abstimmen. Das Parlament beschloss, die Rechtsgrundlage bis Sommer 2024 zu verlängern. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Der Bundesrat hat per April 2022 alle Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie aufgehoben. Trotzdem gibt es immer wieder Ausbrüche von Covid-19-Ansteckungen bei uns, aber auch im Ausland. Die Unsicherheit besteht, ob Mutationen von Covid-19 schlimmere Verläufe der Erkrankungen aufweisen können. Sollten höhere Infektionszahlen die Intensivstationen unserer Spitäler überlasten, muss gehandelt werden können. Mit dem Covid-19-Gesetz sind die rechtlichen Grundlagen vorhanden, um Massnahmen, wie z.B. das Contract-Tracing oder das Zertifikat wieder einzuführen. Die Ausstellung eines Zertifikats kann auch notwendig sein, wenn andere Länder ein solches zur Einreise verlangen.

Wir dürfen darauf vertrauen, dass das Gesetz massvoll angewendet wird. Dies hat der Bundesrat seit April 2022 bis heute bewiesen. Das Gesetz verhindert, dass der Bundesrat im schlimmsten Fall auf Notrecht zurückgreifen muss.

Sorgen wir deshalb für den Ernstfall vor und sagen Ja zu einem Gesetz, das bis Mitte 2024 seine Gültigkeit erhält, aber hoffentlich nicht gebraucht werden muss.

Landrat Andreas Gander-Brem, Stans