Im Frühling 2020 reagierte der Bundesrat mit Verordnungen schnellstmöglich auf die Corona-Pandemie. Mit dem Covid-19-Gesetz, welches in der Herbstsession 2020 vom Parlament verabschiedet worden ist, wurde eine Grundlage für die weiter andauernde Bewältigung der Covid-19-Pandemie geschaffen. Das Gesetz regelt die Befugnisse des Bundesrates zur Bewältigung der Pandemie. Es bildet damit die Basis für die Fortführung diverser epidemiologischer Massnahmen.Gegen das Gesetz wurde von der Gruppe «Freunde der Verfassung» das Referendum ergriffen, weshalb dieses nun zur Abstimmung kommt. Entgegen den teilweise vorgebrachten Behauptungen handelt es sich beim Covid-19-Gesetz nicht um Notrecht. Das Gesetz wurde in einem ordentlichen Verfahren mehrmals vom Parlament beraten und verabschiedet.Mit dem Covid-19-Gesetz werden die Kompetenzen des Bundesrates zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen klar geregelt. Das Gesetz regelt nicht nur die medizinische Versorgung der Bevölkerung, sondern insbesondere auch die wirtschaftliche Unterstützung für Unternehmen, Selbstständige, Arbeitnehmer*innen und Kulturschaffende. Wir dürfen diese in der aktuellen Krise nicht im Regen stehen lassen, sonst drohen Konkurse, Arbeits- und Perspektivlosigkeit. Christa BlättlerKantonalvorstand, Gemeindevizepräsidentin Hergiswil
Im Frühling 2020 reagierte der Bundesrat mit Verordnungen schnellstmöglich auf die Corona-Pandemie. Mit dem Covid-19-Gesetz, welches in der Herbstsession 2020 vom Parlament verabschiedet worden ist, wurde eine Grundlage für die weiter andauernde Bewältigung der Covid-19-Pandemie geschaffen. Das Gesetz regelt die Befugnisse des Bundesrates zur Bewältigung der Pandemie. Es bildet damit die Basis für die Fortführung diverser epidemiologischer Massnahmen.Gegen das Gesetz wurde von der Gruppe «Freunde der Verfassung» das Referendum ergriffen, weshalb dieses nun zur Abstimmung kommt. Entgegen den teilweise vorgebrachten Behauptungen handelt es sich beim Covid-19-Gesetz nicht um Notrecht. Das Gesetz wurde in einem ordentlichen Verfahren mehrmals vom Parlament beraten und verabschiedet.Mit dem Covid-19-Gesetz werden die Kompetenzen des Bundesrates zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen klar geregelt. Das Gesetz regelt nicht nur die medizinische Versorgung der Bevölkerung, sondern insbesondere auch die wirtschaftliche Unterstützung für Unternehmen, Selbstständige, Arbeitnehmer*innen und Kulturschaffende. Wir dürfen diese in der aktuellen Krise nicht im Regen stehen lassen, sonst drohen Konkurse, Arbeits- und Perspektivlosigkeit.
Christa BlättlerKantonalvorstand, Gemeindevizepräsidentin Hergiswil