Verfalldatum für Gesetze?

Jedes Joghurt muss ein Verfalldatum haben – auch Butter sollte nicht zu lange im Kühlschrank liegen. Wie steht es aber mit Gesetzen? Sollen sie auch ein Verfalldatum haben? Die richtige Antwort heisst jein. Bei Gesetzen, die staatliche Beiträge regeln, macht ein Ablaufdatum Sinn. Mit Beiträgen will der Staat etwas fördern und bewirken. Da muss die Wirksamkeit der Beiträge von Zeit zu Zeit überprüft und das Gesetz angepasst oder abgeschafft werden. Für alle übrigen Gesetze sind aber Ablaufdaten meist nicht sinnvoll. Sie fördern nur eines: die Bürokratie. Es müsste nämlich jedes Mal in einem aufwendigen Verfahren geprüft werden, ob es ein „abgelaufenes“ Gesetz noch braucht. Die Befristung hemmt die Regulierungswut nicht, sondern baut noch mehr Bürokratie auf. Eine vermehrte Befristung von Gesetzen bewirkt somit das Gegenteil von dem, was sie erreichen möchte. Die Initiative ist aber nicht nur kontraproduktiv, sondern auch unnötig, denn der Landrat kann schon heute jedes Gesetz befristen. Wir haben das im Landrat auch schon gemacht, z.B. beim Landwirtschaftsgesetz. Lehnen wir also diese Initiative ab und halten unsere Verfassung schlank.

Therese Rotzer
Präsidentin CVP Nidwalden
Landrätin Ennetbürgen