Durchsetzungsinitiative: schädlich und überflüssig

Ein Ausländer, der wegen Tötung oder einer anderen schweren Straftat verurteilt wird, muss die Schweiz verlassen. Auch ohne Durchsetzungsinitiative. So steht es im Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative. Der Volkswille wird also respektiert.

Die Durchsetzungsinitiative verlangt einen Ausschaffungsautomatismus. Damit will man die Härtefallklausel aushebeln. Dabei muss man wissen: Die Härtefallklausel darf nur unter bestimmten Bedingungen in Ausnahmefällen angewandt werden. Sie ermöglicht den Gerichten aber die Einzelfallprüfung. Die Verhältnismässigkeit und der gesunde Menschenverstand finden so Eingang in die Gerichtspraxis.

Während das Parlament zusätzliche Wegweisungsgründe, wie die Zwangsheirat oder die Genitalverstümmelung ins Gesetz aufgenommen hat, lassen die Initianten diese aussen vor. Sie fordern hingegen eine zwingende Ausschaffung auch bei geringfügigen Vergehen.
Die Durchsetzungsinitiative untergräbt die Gewaltenteilung – das ist staatspolitisch gefährlich. Im Interesse unseres Rechtsstaates und der Demokratie: Stimmen auch Sie Nein am 28. Februar!

Stefan Hurschler, Landrat Oberdorf