Bürgerrechtsgesetz: Sprache als Schlüssel zur Integration

Bürgerrechtsgesetz: Sprache als Schlüssel zur Integration

Anders als der Regierungsrat hat sich die CVP im Landrat dafür eingesetzt, dass sich bei uns nur einbürgern kann, wer sich gut auf Deutsch verständigen kann. Dem Regierungsrat hätte es genügt, wenn ein Gesuchssteller mit guten Kenntnissen einer Landessprache nur über elementare Deutschkenntnisse verfügt hätte. Wir sind aber klar der Meinung, dass gute Deutschkenntnisse für die erfolgreiche Integration entscheidend sind. Es kann nicht sein, dass die Einbürgerungskommission in der Gemeinde für ihr Gespräch mit dem Bewerber einen Dolmetscher beiziehen muss, um sich mit ihm auf Französisch oder Italienisch zu unterhalten. Wer sich in Nidwalden einbürgern will, soll Deutsch beherrschen.

Auch bei der Aufenthaltsdauer in der Gemeinde hat sich die CVP für die längere Dauer von fünf Jahren ausgesprochen. Der Bund verlangt bei ordentlichen Einbürgerungen neu nur noch eine Gesamtaufenthaltsdauer in der Schweiz von zehn Jahren (bisher zwölf). Da ist es durchaus zumutbar, dass Einbürgerungswillige vor ihrer Einbürgerung fünf Jahre in derselben Gemeinde gelebt haben müssen: Das erhöht die Chancen einer erfolgreichen Integration zusätzlich.

Therese Rotzer-Mathyer
Präsidentin CVP Nidwalden

Landrätin Ennetbürgen