NEIN zur Kündi­gungs­ini­tia­tive

Am 17. Mai 2020 stimmen wir über die «Kündigungsinitiative» (SVP-Begrenzungsinitiative) ab. 
 
Die Initiative verfolgt zwei klare Ziele. Erstens will sie die heute geltende Personenfreizügigkeit mit den Ländern der Europäischen Union (EU) beenden. Zweitens will sie in der Bundesverfassung festschreiben, dass die Schweiz nie mehr einen Vertrag abschliessen darf, der ausländischen Staatsangehörigen Freizügigkeitsrechte gewährt. Ausserdem werden dem Bundesrat klare Fristen vorgegeben, bis wann welche Forderung erfüllt sein muss. Er hat nach der Abstimmung genau ein Jahr Zeit, um mit der EU über die Beendigung der Personenfreizügigkeit zu verhandeln. Falls das Abkommen nach diesem Jahr noch immer in Kraft ist, hat der Bundesrat maximal 30 Tage Zeit, um die Kündigung auszusprechen.
 
Wird die Kündigungsinitiative angenommen, so wird die Personenfreizügigkeit mit den EU-/EFTA-Ländern aufgehoben. Damit fallen aber auch die Bilateralen I ins Wasser. Dass dabei eine Reihe massiver Probleme entstehen würde, versteht sich von selbst. Die Schweiz und die EU sind wirtschaftlich eng miteinander verflochten, weshalb stabile Beziehungen und freier Marktzugang im Interesse Aller sind.

Weitere Informationen können Sie hier lesen: CVP CH Kündigungsinitiative

Hier finden Sie die wichtigsten Argumente.

Für den Beitritt zum Komitee klicken Sie hier: Unterwaldnerkomitee

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